Stellungnahmen

Stellungnahme des hlb–Landesverbands Schleswig-Holstein zur Änderung des Landeshochschulgesetzes

13. Mai 2021. Die Hochschulen sollten hochschulartunabhängig alphabetisch aufgezählt werden. Nur dies würde der Gleichwertigkeit der Hochschulen entsprechen. Die Hochschulart Fachhochschule sollte im Gesetz durchgängig mit „Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW)“ bezeichnet werden.

Die Unterscheidung der Aufgaben zwischen Universitäten einerseits und HAW andererseits entspricht lange nicht mehr dem erreichten Stand der HAW. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss aus dem Jahr 2010 (Beschluss vom 13. April 2010, Az. 1 BvR 216/07) festgestellt, dass sich Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen, denen die eigenständige Vertretung eines wissenschaftlichen Faches in Forschung und Lehre übertragen worden ist, auf die Freiheit von Wissenschaft, Lehre und Forschung (Artikel 5 Absatz 3 GG) berufen können.

Stellungnahme zum Entwurf einer Neufassung der Lehrverpflichtungsverordnung

9. April 2021. Der Hochschullehrerbund hlb Schleswig-Holstein begrüßt es, dass die LVVO grundlegend überarbeitet und systematisch klarer gefasst wurde. Gleichwohl sehen wir verbleibende Änderungsbedarfe in wichtigen Regelungsbereichen, die hier hinsichtlich der gewichtigsten Punkte dargelegt werden, wie folgt: